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Der Elternbeirat ist ein Gremium aus gewählten Vertretern der Erziehungsberechtigten der Schüler. Die acht Mitglieder des Elternbeirats werden zu Beginn eines jeden Schuljahres neu aus dem Kreis der Klassenelternsprecher gewählt. Bei Angelegenheiten von allgemeiner Bedeutung für die Schule wirkt der Elternbeirat beratend mit.
 
Der Elternbeirat
  • vertieft das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften, die gemeinsam für die Bildung und Erziehung der Schüler verantwortlich sind
  • unterstützt die Schule bei Schulprogrammen, Projekten und Veranstaltungen
  • setzt sich für die Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern ein.

Die Aufgaben des Elternbeirates sind im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG Art. 65) beschrieben: http://by.juris.de/by/EUG_BY_2000_Art65.htm  

Die beiden Klassenelternsprecher jeder Klasse unterstützen sowohl die Klassenlehrkraft bei Aktivitäten, wie z.B. Klassenfesten oder Ausflügen, als auch die Eltern bei klasseninternen Angelegenheiten. Sie organisieren den Elternstammtisch, der den Erziehungsberechtigten die Möglichkeit bietet, in angenehmer Atmosphäre Erfahrungen und Probleme untereinander auszutauschen.

 

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